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Pflege
Sie sind hier: Leistungen Pflege Wer kann Leistungen bekommen?

Pflegestufen

Maßgebend dafür, welche Leistungen im einzelnen der Pflegebedürftige erhält, ist der Grad der Hilfebedürftigkeit. Es gibt drei Pflegestufen:

Pflegestufe I=erheblich Pflegebedürftige
Pflegestufe II=Schwerpflegebedürftige
Pflegestufe III=Schwerstpflegebedürftige

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung stellt fest, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt werden und welche Pflegestufe zutreffend ist. Dabei sind

  • die Anzahl der täglichen Verrichtungen für den notwendigen Hilfebedarf und
  • der Zeitaufwand, der für diese Verrichtungen benötigt wird,

abzuklären.

Bei der Bemessung des Zeitaufwandes wird von dem Aufwand ausgegangen, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und hauswirtschaftlichen Versorgung wöchentlich im Tagesdurchschnitt benötigt.

Bei Kindern ist hierfür der zusätzliche Hilfebedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend.

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