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Alter

Mit Erreichen der Regelaltersgrenze können ehemalige Landwirte und deren mitversicherte Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige eine Altersrente von der landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) beziehen. Seit dem 1. Januar 2008 beträgt die Regelaltersgrenze 67 Jahre für die Geburtsjahrgänge ab 1964. Mit Vollendung des 65. Lebensjahres können weiterhin die vor 1947 geborenen Versicherten die Altersrente beanspruchen. Für die "Zwischenjahrgänge" gilt eine Übergangsregelung, die eine Anhebung der früheren Altersgrenze in monatlichen Abstufungen auf das 67. Lebensjahr sicherstellt.

Zudem besteht - unter bestimmter Voraussetzungen - die Möglichkeit, die Altersrente bis zu 10 Jahre vor der Regelaltersgrenze, also frühestens ab dem 55. Lebensjahr, vorzeitig in Anspruch zu nehmen.

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