Kontakt Aktuelles Veranstaltungen / Termine Presse Prävention Leistungen Mitgliedschaft / Beitrag Service
Sie sind hier: Leistungen Arbeitsunfall / Berufskrankheit Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Soziale Absicherung von Pflegepersonen

Die „ehrenamtlichen“ Pflegepersonen sind neben ihrer Absicherung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (näheres hierzu im Bereich Pflege) während ihrer Pflegetätigkeit auch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Die unfallversicherte Tätigkeit einer ehrenamtlichen Pflegeperson umfasst die Pflegetätigkeiten im Bereich der Körperpflege und - soweit diese Tätigkeiten überwiegend dem Pflegebedürftigen zugute kommen - auch die Pflegetätigkeiten in den Bereichen der Mobilität, der Ernährung und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Weitere Voraussetzungen für den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung sind, dass die Pflegetätigkeit nicht erwerbsmäßig, in häuslicher Umgebung und - wie in der Rentenversicherung - in einem Umfang von regelmäßig mindestens 14 Stunden in der Woche durchgeführt wird. Dieser Unfallversicherungsschutz ist für die Pflegepersonen kostenlos. Eine entsprechende Meldung der Pflegepersonen an den Unfallversicherungsträger erfolgt durch die landwirtschaftliche Pflegekasse. Welcher Unfallversicherungsträger im Einzelfall zuständig ist, kann bei der landwirtschaftlichen Pflegekasse erfragt werden.

[Druckversion] [Startseite] [Übersicht]
© 2012 Landwirtschaftliche Sozialversicherung Franken und Oberbayern
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zur Website? Schreiben Sie an post@fob.lsv.de