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Die neuen Wahltarife der LKK Franken und Oberbayern

Seit April 2007 erlaubt der Gesetzgeber den gesetzlichen Krankenkassen spezielle Wahltarife anzubieten. Mit deren Einführung wird das politische Ziel verfolgt, mehr Transparenz und Wettbewerb zwischen den Kassen zu schaffen und den Versicherten größere Entscheidungsmöglichkeiten beim Versicherungsschutz zu bieten. Durch die Wahltarife wird es den Versicherten mehr ermöglicht, auf seine individuellen Bedürfnisse einzugehen. Ob die jeweiligen Wahltarife für den Einzelnen interessant sind, hängt allerdings von der persönlichen Situation des Versicherten ab.

Die Ausgestaltung der Wahltarife bleibt der Selbstverwaltung der Krankenkasse vorbehalten. Deshalb weichen die Angebote der einzelnen Krankenkassen auch mehr oder weniger voneinander ab; ein Vergleich ist daher nicht immer ganz einfach.

Die LKK Franken und Oberbayern bietet ihren Versicherten folgende Wahltarife an:

  • Prämienzahlung bei Selbstbehalt
  • bei Teilnahme an besonderen ärztlichen Versorgungsformen eine Befreiung von der Praxisgebühr (zum Beispiel Hausarztmodell)
  • Kostenerstattung von nicht verschreibungspflichtigen homöopathischen Arzneimittel

Mitglieder, deren Beiträge vollständig von Dritten getragen werden, können aus nachvollziehbaren Gründen nur von der Befreiung der Praxisgebühr profitieren; eine Rück- oder Prämienzahlung der Beiträge ist bei diesem Personenkreis nicht möglich.

An die Wahl der Tarife sind Versicherte mindestens drei Jahre gebunden. Bei einem Kassenwechsel endet der Wahltarif vorzeitig. Die Wahltarife können untereinander kombiniert werden. Lediglich der Wahltarif Prämienzahlung bei Selbstbehalt ist neben der Prämienzahlung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen nicht möglich.

Prämienzahlung bei Selbstbehalt

Selbstbehalt bedeutet, dass Versicherte eine Prämienzahlung von 240 Euro jährlich erhalten, wenn im Kalenderjahr die ersten 300 Euro der beanspruchten Leistungen selbst übernommen werden. Diese Beträge gelten auch, wenn neben dem Mitglied auch Angehörige familienversichert sind. Auf den Selbstbehalt werden folgende Leistungen nicht angerechnet:

  • Leistungen für familienversicherte Angehörige unter 18 Jahre
  • Präventionsleistungen (Impfungen und Kurse)
  • jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
  • Gesundheitsuntersuchungen (Krebsvorsorge, Gesundheits-Check-Up)
  • medizinische Vorsorgeleistungen (außer bei Inanspruchnahme in Kurorten)

Der Selbstbehalt wird durch eine Teilnahmeerklärung gegenüber der LKK gewählt und wirkt ab Beginn des nächsten Kalenderjahres. Die Leistung wird weiterhin über die Krankenversichertenkarte als Sachleistung in Anspruch genommen. Der Selbstbehalt wird von der LKK separat in Rechnung gestellt bzw. verwaltungsvereinfachend mit der Prämie verrechnet. Die Prämie wird im Frühjahr des Folgejahres ausgezahlt.

Interessant wird der Selbstbehalt für Personen, die damit rechnen, dass ihre benötigten Leistungen 240 Euro nicht übersteigen werden. Sollten wider Erwarten höhere Leistungen erforderlich sein, hält sich das Risiko des Mitglieds mit 60 Euro jährlich in Grenzen.

Dieser Tarif schließt eine Prämienzahlung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen aus!

Wahltarif zur Kostenerstattung homöopathische Arzneimittel

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind seit dem Jahr 2004 für Versicherte über 12 Jahre von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Auf Wunsch der Versicherten kann die LKK in diesem Wahltarif nun die Kosten nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel der Homöopathie bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 250 Euro erstatten. Besondere Abschläge, zum Beispiel für Zuzahlungen, für Verwaltungskosten oder fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden nicht in Abzug gebracht.

Voraussetzung ist, dass das Arzneimittel von einem zugelassenen Kassenarzt verordnet wird. Das auf Privatrezept verordnete Arzneimittel kann in einer Apotheke der freien Wahl gekauft werden. Das Rezept und die Quittung werden zur Kostenerstattung bei der LKK eingereicht.

Die Teilnahme an diesem Tarif ist gegenüber der LKK gesondert zu erklären. Die Erklärung wirkt frühestens vom Beginn des nächsten Monats an.

Für diese frei wählbare, zusätzliche Leistung hat allerdings jeder Versicherte eine eigene Prämie (einen eigenen Beitrag) zu entrichten. Die Prämie beträgt monatlich 12 Euro und für Jugendliche zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr 10 Euro. Die Prämie ist für das  jeweilige Kalenderjahr im Voraus zu zahlen. Sollte die Prämie künftig einmal geändert werden, besteht für die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Wird die Prämie nicht bezahlt, werden auch keine Kosten erstattet; der Wahltarif wird dann vorzeitig beendet.

Prämie bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Nimmt ein Mitglied und ggf. seine familienversicherten Angehörigen in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch, wird eine Prämie in Höhe von 1/12 des Jahresbeitrags – also in der Regel ein Monatsbeitrag – ausgezahlt. Die Prämie wird auch dann gezahlt, wenn folgende -für die Prämienzahlung unschädliche- Leistungen in Anspruch genommen wurden:

  • Leistungen für familienversicherte Angehörige unter 18 Jahren
  • Präventionsleistungen (Impfungen und Kurse)
  • jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
  • Gesundheitsuntersuchungen (Krebsvorsorge, Gesundheits-Check-Up)
  • medizinische Vorsorgeleistungen (außer bei Inanspruchnahme in Kurorten)

Voraussetzung ist zudem, dass das Mitglied länger als drei Monate bei der LKK versichert war.

 Die Ausschüttung dieser Prämie erfolgt in der zweiten Hälfte des nachfolgenden Kalenderjahres; erst dann liegen der LKK zur Überprüfung alle Abrechnungen der Leistungserbringer vor.

Von diesem Tarif profitieren alle Mitglieder, die in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben (ausgenommen sind Versicherte, die sich für den Wahltarif Prämienzahlung bei Selbstbehalt entscheiden haben). Für diesen Tarif ist keine besondere Erklärung des Versicherten erforderlich. Ein unbürokratisches, versichertenfreundliches Verfahren der LKK und ein Service, den nicht alle Krankenkassen in dieser Form ihren Versicherten bieten. Über die Prämienzahlung werden die jeweiligen Versicherten dann schriftlich von uns informiert.

Risiken oder Nachteile für die Versicherten gibt es hier keine.

Wahltarif bei Teilnahme an besonderen Versorgungsformen

Im Rahmen dieses Tarifs ist die Befreiung von der Praxisgebühr möglich. Diese Befreiung war bislang im Rahmen einer Bonusregelung möglich und stellt insoweit keine wesentliche Neuerung dar.

Eine Befreiung von der ärztlichen Praxisgebühr ist möglich bei:

  • Teilnahme am Hausarztmodell
  • Teilnahme an einem integrierten Versorgungsvertrag
  • Teilnahme an einem strukturierten Behandlungsprogramm für chronisch Kranke (z. B. Diabetiker).

Die Dauer der Teilnahme muss mindestens ein Jahr betragen. Der behandelnde Arzt übersendet der LKK eine Teilnahmeerklärung. Daraufhin erhält der Versicherte seinen Befreiungsbescheid mit dem entsprechenden Ausweis.

 

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