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Versicherungsschutz im Urlaub
Der Versicherungsschutz der LKK erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Reisen in die Staaten der Europäischen Union und einigen weiteren Ländern (z.B. Schweiz, Kroatien, Türkei und Tunesien) besteht Versicherungsschutz durch die LKK. Für die Inanspruchnahme der Leistungen in diesen Ländern wird ein Anspruchsnachweis der LKK benötigt. Über weitere Einzelheiten informiert ein spezielles Merkblatt.