LAGZ
Die Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Zahngesundheit e.V. (LAGZ) wird als gemeinnütziger Verein von den Körperschaften der Zahnärzte sowie den Verbänden aller gesetzlicher Krankenkassen getragen.
Sie hat den gesetzlichen Auftrag des Staates zur Durchführung der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe an Kindergärten und Schulen übertragen bekommen. Zweck und Aufgaben sind niedergelegt in der Satzung.
Die bayerische LAGZ besteht seit 1983 und hat die bis dahin durch die Gesundheitsämter durchgeführte Jugendzahnpflege abgelöst. Sie ist die älteste Initiative dieser Art im Bundesgebiet, die letztlich auch dazu führte, dass der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch SGB V § 21 die Gruppenprophylaxe geregelt hat.
Die LAGZ hat den gesetzlichen Auftrag, die zahnärztliche Gruppenprophylaxe in Kindergärten und in Schulen bis zur 6. Jahrgangsstufe flächendeckend durchzuführen. Bereits über 3000 freiberufliche Zahnärztinnen und Zahnärzte leisten diese Aufgaben ehrenamtlich für die LAGZ. Sie sind organisiert in örtlichen Arbeitskreisen.
Die vier Säulen der Prophylaxe:
- Zahngesunde Ernährung
- Gezielte Mundhygiene
- Wissenschaftlich abgesicherte Zahnschmelzhärtung
- Regelmäßiger Zahnarztbesuch
Weitere Informationen über die LAGZ erhalten Sie unter der Adresse http://www.lagz.de.
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