Verhütung von Zahnerkrankungen
Die LKK fördert Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen. Hierbei wird zwischen der Gruppen- und Individualprophylaxe unterschieden. Die Leistungen der Gruppenprophylaxe, die sich insbesondere auf die Untersuchung der Mundhöhle, Ernährungsberatung, Zahnschmelzhärtung und Mundhygiene erstrecken, können Versicherte unter zwölf Jahren in Anspruch nehmen. In Schulen und Behinderteneinrichtungen, in denen das Kariesrisiko der Schüler überproportional hoch ist, werden die Maßnahmen bis zum 16. Lebensjahr durchgeführt. Die Maßnahmen sollen vorrangig in Form von Reihenuntersuchungen in Kindergärten und Schulen durchgeführt werden. Für Kinder mit besonders hohem Kariesrisiko werden spezielle Programme angeboten.
Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, können sich zur Verhütung von Zahnerkrankungen untersuchen lassen. Diese individualprophylaktischen Leistungen umfassen auch Maßnahmen zur Schmelzhärtung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht ferner Anspruch auf Fissurenversiegelung der Backenzähne.