Informationen zum Versicherungsschutz bei Auslandsreisen finden Sie in der Broschüre „Krankenversicherungs-schutz im Ausland“
Zusätzlich bzw. für Länder, mit denen kein Versicherungsabkommen besteht, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Auslands-krankenversicherung, zum Beispiel bei der Versicherungskammer Bayern
Impfschutz bei Auslandsreisen
Denken Sie bei Reisen ins Ausland rechtzeitig an die notwendigen Schutzimpfungen! Die LKK trägt seit dem 1. Januar 2010 die Kosten für Impfstoff und ärztliche Leistung bei folgenden, von der Ständigen Impfkommission empfohlenen, Schutzimpfungen:
- Cholera
- FSME
- Gelbfieber
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- Japanische Enzephalitis
- Meningokokken AC
- Meningokokken ACWY
- Poliomyelitis
- Tollwut
- Typhus
Sofern diese Leistungen vom Arzt nicht gegen Vorlage der gültigen Versichertenkarte erbracht werden, erstattet Ihnen die LKK die Kosten gegen Vorlage der Quittungen.
Weitere reisemedizinische Informationen finden Sie beispielsweise auf den Internetseiten des Centrums für Reisemedizin oder beim Institut für medizinische Information.