ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
Schutzeinrichtungen
- müssen stabil gebaut sein;
- dürfen keine zusätzlichen Gefahren verursachen;
- dürfen nicht auf einfache Weise umgangen oder unwirksam gemacht werden können.
SCHUTZARTEN
Verkleidung:
Schutzeinrichtung, die unmittelbar vor der Gefahrstelle angebracht ist und allein oder zusammen mit anderen Teilen das Erreichen der Gefahrstelle allseitig verhindert (z.B. an Ketten- und Keilriementrieben).
Verdeckung:
Schutzeinrichtung, die unmittelbar vor der Gefahrstelle angebracht ist und das Erreichen der Gefahrstelle von der zu verdeckenden Seite verhindert (z.B. die Auflaufstellen von Flachriemen). Verkleidungen und Verdeckungen können mit umlaufen (z.B. an Speichenrädern), wenn keine Wickelgefahr oder sonstige Gefahr besteht.
Umwehrung:
Schutzeinrichtung, die in Form eines Schutzzaunes, Geländers oder dergl. von der Gefahrstelle den erforderlichen Sicherheitsabstand hat, so dass diese nicht erreicht werden kann (z.B. für größere Maschinenantriebe).