Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss bei gefährlichen Arbeiten und Tätigkeiten verwendet werden, um Verletzungen zu vermeiden oder zu minimieren, die durch andere Maßnahmen nicht verhindert werden können.
Neben den technischen (Gefahrvermeidung) und organisatorischen Maßnahmen (Gefahreinwirkung z. B. zeitlich begrenzen) zählen die persönlichen Maßnahmen (PSA und Unterweisung) zu den klassischen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
In der Land- und Forstwirtschaft finden verschiedene Schutzausrüstungen ihre Verwendung. Sie sind unerlässliche Hilfsmittel (z. B. Kopfschutz, Gehörschutz, Augenschutz oder Atemschutz) und müssen den jeweiligen Normen und Gesetzen entsprechen.
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Kopfschutz |
Gehörschutz | |
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Augenschutz |
Atemschutz | |
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Körperschutz |
Handschutz | |
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Fußschutz |
Hautschutz |
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