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Biogasanlage
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Biogasanlagen

Die Sicherheitsberater der LBG helfen – von der Planung bis zum Betrieb

Der Betrieb einer Biogasanlage erfordert nicht nur ausführliche Planung, sondern auch ein gut durchdachtes Zeit- und Arbeitsmanagement. Die LBG unterstützt Sie im Rahmen aller Fragen zur Arbeitssicherheit gerne – von der Planung bis zum Betrieb. Neu ist, dass es pro Anlage mindestens zwei fachkundige Personen geben muss, die die Anlage betreiben (können). Unser Tipp: Schließen Sie sich mit benachbarten Betreibern zusammen; tauschen Sie Erfahrungen aus und weisen Sie sich gegenseitig ein in die jeweiligen Anlagen.

 

Unser Tipp:

  • Die LBG fördert die Beschaffung von gebläsegestützten Frischluft-Schlauchatmungsgeräten für Biogas-Arbeitskreise, Gemeinschaften und Maschinenringe mit 250 Euro pro Gerät. Der Gesamtzuschuss ist auf 2.000 Euro pro Jahr beschränkt. Weitere Informationen unter 0921 603 -345 (Bayreuth), 089 45480-500 (München) und 0931 8004-225 (Würzburg)
Schlauchatmungsgerät
 

 Ausführliche Planung

Die LBG rät:

  • Besichtigen Sie mehrere Biogasanlagen, ehe Sie sich für einen Anlagen-Typ entscheiden!
  • Bedenken Sie: Ihr Aufgabengebiet ändert sich gewaltig! Eine Biogasanlage erfordert auch viel Computer- und Büroarbeit. Nur eine störungsfrei arbeitende Anlage bringt dauerhaft finanziellen Erfolg.
  • Die Finanzierung ist zu klären. Der Standort ist so zu wählen, dass Unstimmigkeiten mit anderen Anwohnern vermieden werden. Verhandlungen mit dem Stromversorger sind zu führen wegen der Einspeisemöglichkeit.
  • Verhandlungen über das Zuliefersystem stehen an.  
Biogasanlage
Ganz wichtig: Ein stets reales Gefahrenpotential ist zu beachten, zum Beispiel ...

... das Explosionsrisiko:
Erfahrene Unternehmer kennen die Gefahren von Ammoniak, Kohlendioxid, Schwefelwasserstoff und Methan. Sie wissen: Immer dann, wenn Gärprozesse einsetzen, werden diese Gase frei, die bereits in geringsten Mengen gesundheitsschädlich oder gar tödlich sein können. Wie hoch das Explosionsrisiko einer Biogasanlage wirklich ist, das können nur Fachberater mit fundiertem Spezialwissen abschätzen. Biogasanlagen gehören daher zu den überwachungsbedürftigen Anlagen, so die Sicherheitsberater der LBG. Konkret heißt das: Vor Inbetriebnahme der Anlage und dann alle drei Jahre ist eine Überprüfung der explosionsgefährdeten Bereiche einer Biogasanlage Pflicht.

Beratung über explosionsgefährdete Bereiche

Allgemeine Tipps der LBG zur Unfallverhütung bei laufenden Biogasanlagen 

  • Achten Sie schon im Vorfeld darauf, Plätze zu vermeiden, wo sich gefährliche Gasansammlungen bilden können, wie Gruben, Keller, Schächte oder unbelüftete Anlagenteile.
  • Halten Sie die Sicherheitseinrichtungen Ihrer Biogasanlage funktionsfähig. Das gilt vor allem für die Über- und Unterdrucksicherung.Steigen Sie nie ungesichert, ohne vorherige Belüftung und ohne laufendes Gasmessgerät in Gruben, in den Fermenter oder in Schächte ein. Nutzen Sie bei Bedarf den kostenlosen Service der Gasmessung durch die LBG-Sicherheitsberater.
  • Überwachen Sie die Dichtheit von Fermentern und allen gasführenden Bauteilen. Gaswarneinrichtungen leisten hier wertvolle Hilfe.
  • Sichern Sie Befüll-Öffnungen gegen Hineinfallen ab.
  • Achten Sie bei Arbeiten im Fermenter und in Vorgruben auf ausreichende Belüftung und Absaugung.
  • Achten Sie bei Störungsbehebungen oder bei Wartungsarbeiten auf gefährliche Gasansammlungen in Schächten oder Vertiefungen.  
Warnhinweise
Notabsperrhahn
Gasmessung

Gefährlicher Gascocktail in und um Fermenter, Güllegruben und Schächten

Ammoniak …
… ist von den Güllegasen das harmloseste. Bei längeren Aufenthalten in schlecht belüfteten Ställen reizt NH3 Haut, Augen und Atemwege. Ist der Landwirt dieser Konzentration häufiger ausgesetzt, wird auch die Lunge geschädigt.

Kohlendioxid …
… entsteht bei jedem Gärprozess in Güllegruben, Silos und Hackschnitzel-Bunker. CO2 hat die Eigenschaft, dass es schwerer ist als Luft und dadurch den Sauerstoff in den Räumen verdrängt. Der Person, die diese Räume betritt, wird dann der Sauerstoffmangel zum Verhängnis. Eine Kerzenprobe, die früher immer empfohlen wurde, ist unsinnig, denn eine Kerze brennt noch bei einem Sauerstoffgehalt der Luft von 13 bis 14 Prozent. Der Mensch braucht aber zum Leben mindestens 18 Prozent Sauerstoff. Achtung: Wenn Methan vorhanden ist, kann bei der Kerzenprobe eine Explosion entstehen.

Methan …
… reichert sich an in der Güllegrube, wenn keine Entlüftungsöffnungen in der Grube vorhanden sind. Wenn dies der Fall ist, kann CH4 in der richtigen Konzentration mit Sauerstoff und einer Zündquelle zu einer Explosion führen. Jeder Landwirt, der eine geschlossene Güllegrube besitzt, muss deshalb Öffnungen anbringen, die zu einer Be- und Entlüftung führen.

Schwefelwasserstoff …
… ist das gefährlichste Güllegas. Es riecht in ungefährlicher Konzentration nach faulen Eiern, ist aber bei einer sehr geringen Konzentration schon tödlich. Ein Vergleich mit Luftballons: Wenn man 10.000 Luftballons hat und sieben sind mit Schwefelwasserstoff gefüllt, wären diese für den Menschen tödlich. Der Mensch könnte dies gar nicht mehr wahrnehmen, da der Geruchssinn bereits gelähmt ist.

Gasmessung


Gasmessung

Die LBG warnt: Bei Reinigungsarbeiten droht Lebensgefahr! 

Etwa alle drei bis fünf Jahre - je nach Art und Menge der Substratablagerungen – müssen die Fermenter gereinigt werden. Vielen Betreibern steht diese Arbeit demnächst erstmals bevor – Erfahrungen dazu gibt es bisher kaum.

In der Praxis stellten die Sicherheitsberater der LSV FOB fest, dass beim Reinigen des Fermenters, insbesondere beim Lösen der Sedimentreste durch unter Druck stehendes Wasser laufend neue Gase freigesetzt werden. Insbesondere handelt es sich hierbei um den bereits in geringsten Konzentrationen lebensgefährlich wirkenden Schwefelwasserstoff (H2S) sowie um den stark reizenden Ammoniak (NH3). Die Bewegung in der Grube wirbelt beide auf. Arbeiter in der Grube befinden sich eventuell unversehens innerhalb von nur einer Minute in einer höchst gesundheitsschädigenden Gaswolke. Die tatsächliche Gashöhenkonzentration lässt sich oft nicht nachvollziehen, weil die Skala der Messgeräte für so hohe Konzentrationen gar nicht ausreicht.

Die Gaskonzentration kann mitunter innerhalb einer Minute tödlich sein ohne dass dies von den Arbeitern in der Grube bemerkt wird! Ein laufendes Messgerät ist hier die einzig mögliche Warnung.  

Biogasberatung (Messgerät)

Gefahrloser Einstieg in einem Biogas-Fermenter nur mit Frischluftdruckschlauchgerät! 

Dabei handelt es sich um ein Atemschutzgerät, das den Träger ständig mit Frischluft aus dem Außenbereich versorgt und verhindert, dass gefährliche Umgebungsluft eingeatmet wird. Unterschätzen Sie niemals die Gefahr, die von den Güllegasen ausgeht!

Die Empfehlung lautet daher: Vergeben Sie diese Arbeiten an Fachfirmen! Diese haben das notwendige Atemschutzgerät, alle sonstigen technischen Ausrüstungsgegenstände wie zum Beispiel ein Dreibein mit Flaschenzug oder Seilwinde zur schnellen Bergung, Halogenstrahler in explosionsgeschützter Ausführung, den erforderlichen Anseilschutz, und speziell für diese Arbeiten geschulte Mitarbeiter.  

Einstieg in Grube

Die notwendigen Schutzvorkehrungen treffen!

Wenn Sie diese Arbeiten selbst ausführen möchten, müssen Sie genau wissen, welche Voraussetzungen und technische Ausrüstungen dazu notwendig sind. Fragen Sie Ihren LBG-Sicherheitsberater!

Beachten Sie dazu auch das neue Merkblatt der LBG Franken und Oberbayern zum sicheren Einstieg in Güllegruben und Biogas-Fermenter sowie die neuen Sicherheitsregeln für Biogasanlagen!

Sie können diese hier Downloaden (bitte gewünschtes Bild anklicken), oder kostenlos unter der Telefonnummer 0921/603 350 anfordern.  

Sicherheitsregeln für Biogasanlagen
Faltblatt
"Fermenter und Güllegruben
sicher reinigen"

 

Unter den Telefonnummern:
  • (0921) 603 –350 für Ober- und Mittelfranken,
  • (089) 454 80 –500 für Oberbayern
  • (0931) 80 04 –225 für Unterfranken.
können Sie Termine für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren. Unsere ausgebildeten Fachberater für Biogasanlagenbetreiber kommen gerne, um gemeinsam mit Ihnen mögliche Sicherheitslücken aufzudecken oder eine kostenlose Gasmessung durchzuführen.

Weitere Informationen:

PDF-Ikon Bei Reinigungsarbeiten im Biogas-Fermenter droht Lebensgefahr
PDF-Ikon Vorsicht bei Biogasanlagen mit Hydrolyse: Gefährliche Gaskonzentrationen stellen großes Explosionsrisiko dar
PDF-Ikon Biogasanlagen: Die LBG hilft - von der Planung bis zum Betrieb (aus LSV aktuell 4-2006)

Link zum Fachverband Biogas e.V.

Eine Liste zugelassener Überwachungsstellen finden Sie hier:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(im Bereich Geräte- und Produktsicherheit / Prüfstellenverzeichnis / zugelassene Überwachungsstellen (PDF)

Biogas Forum Bayern

Für Biogasanlagenbetreiber bietet das Biogas Forum Bayern jetzt ein Schulungsprogramm - untergliedert in eine Einführungsschulung M0 und  in  vier Zertifikatsmodule M1- M4 mit dem Abschlusszertifikat „Biogas Kompetenz Bayern“ - an.
Das Schulungsprogramm und das Abschlusszertifikat „Biogas Kompetenz Bayern“ wird unterstützt und empfohlen vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Die Einführungsschulungen finden in den kommenden Monaten Oktober 2010 bis Februar 2011 an den vier Lehreinrichtungen, den Landwirtschaftlichen Lehranstalten Bayreuth und den Landmaschinenschulen Landsberg am Lech, Landshut-Schönbrunn und Triesdorf in Bayern statt.

Nähere Informationen und Termine finden Sie im Flyer des Biogas Forums Bayern oder auf der Internetseite www.biogas-forum-bayern.de  (unter Schulungen)

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