Saugende Inkontinenzhilfen
Abschluss von Verträgen zur Versorgung der Versicherten in Alten- und Pflegeheimen mit saugenden Inkontinenzhilfen (25.08.08)
Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern, handelnd für AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, BKK Landesverband Bayern, Knappschaft - Verwaltungsstelle München -, Funktioneller Landesverband der Landwirtschaftlichen Krankenkassen und Pflegekassen in Bayern (LdL/LdLP) und Vereinigte IKK in Bayern, beabsichtigt einen Vertrag gemäß § 127 Abs. 2 SGB V über die pauschale Abgeltung der Kosten für aufsaugende Inkontinenzartikel für ihre in Alten- und Pflegeheimen untergebrachten Versicherten in Bayern mit Trägern, Vereinigungen der Trägern oder Arbeitsgemeinschaften von Trägervereinigungen stationärer Pflegeeinrichtungen zu schließen.
Vorgesehen ist, dass die erforderliche Versorgung der Versicherten mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen der Produktgruppe 15 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V, unter Berücksichtigung der darin beschriebenen Qualitätsmindestanforderungen, inkl. aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen im Rahmen einer Monatspauschale abgegolten wird. Als Grundlage der Verhandlung dient der Vertragsentwurf der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände (siehe Vertragsunterlagen).
Sofern Sie an einem entsprechenden Vertragsabschluss interessiert sind, können Sie Ihr Angebot und Ihre Hinweise zum Vertragsentwurf bis zum 10.09.2008, 12.00 Uhr, ausschließlich schriftlich unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse bei der
Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern Leistungsmanagement ZE78 Carl-Wery-Str. 28 81739 München oder per Mail
Hilfsmittel-Vertragsabsichten@by.aok.de
abgeben.