Gefährdungsbeurteilung (Betriebsanweisungen und Unterweisungshilfen)
Hier finden Sie eine ausführliche Darstellung, was Gefährdungsbeurteilungen sind, wozu sie wichtig sind und wie sie erstellt werden. Weiter unten haben wir für Sie alle wichtigen Formulare dazu zum Download bereitgestellt.
Charakteristikum eines landwirtschaftlichen Betriebes ist in der Regel die enge Verflechtung von Arbeitsbereich und Wohnstätte. Sie als Betriebsunternehmer tragen ein hohes Maß an Verantwortung - für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, Ihrer mitarbeitenden Familienangehörigen, für alle am Hofe lebenden Person und gegebenenfalls auch für Feriengäste und andere Personen, die sich auf dem Hof aufhalten.
Um Unfälle wirksam vermeiden zu können, bedarf es einer Analyse aller möglichen Gefahren auf Ihrem Betrieb. Nicht mehr, aber auch nicht weniger steckt hinter dem Wort: Gefährdungsbeurteilung. Diese steht am Anfang aller Maßnahmen zur Unfallverhütung (Prävention).
Inhalt
A - Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
1. Festlegen der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
2. Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen
3. Maßnahmen ableiten und durchführen
4. Wirksamkeit überprüfen
B - So erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung
1. Standardverfahren / Rahmengefährdungsbeurteilungen
2. Spezialverfahren und Sonderkulturen
3. Kurzbeurteilung
4. Maßnahmen ableiten und durchführen
5. Betriebsanweisungen / Unterweisungshilfen
5.1. Betriebsanweisungen
5.2. Unterweisungshilfen (teilweise in Fremdsprachen)
D - Wünschen Sie eine Beratung?
A - Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung lässt sich in folgende Schritte unterteilen:
1. Festlegungen der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
In einem ersten Schritt identifizieren Sie alle wesentlichen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, die es auf Ihrem Betrieb gibt. Wählen Sie einfach aus der unten stehenden Liste die für Sie zutreffenden Themen aus.Einen Gesamtüberblick über Gefährdungsbeurteilungen geben diese beiden Dokumente:
Leitfaden Gefährdungsbeurteilungen
Handlungshilfe - Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ASG
2. Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen
Sodann ermitteln Sie die Gefährdungen und Belastungen, die sich bei der Ausübung dieser Tätigkeiten für die damit beschäftigten Personen bzw. in den einzelnen Arbeitsbereichen ergeben. Gehen Sie dazu durch Ihren Betrieb und analysieren Sie alle typischen Arbeitsabläufe, um mögliche Unfallquellen zu ermitteln. Hilfreich sind auch die Auswertung von Beinaheunfällen, Berufskrankheiten oder arbeitsbedingten Erkrankungen.Die so gewonnenen Gefährdungen müssen dann bewertet werden (Grad der Schwere, der Wahrscheinlichkeit, usw.) und nach Wichtigkeit in eine Rangfolge gebracht werden. Hier kann eine Matrix zur Risikoeinschätzung hilfreich sein:
3. Maßnahmen ableiten und durchführen
Sind alle Gefährdungen ermittelt, sind daraus Schutzmaßnahmen zur Ausschaltung oder Vermeidung der Gefährdungen abzuleiten. Die Maßnahmen sind nach folgender Rangfolge abzuleiten:− technologische Maßnahmen (zum Beispiel Beseitigung der Gefahr durch Ersetzen von Verfahren oder Stoffen)
- technische Maßnahmen (zum Beispiel räumliche Trennung von Mensch und Tier, Schutzeinrichtungen)
- organisatorische Maßnahmen (zum Beispiel Änderung der Arbeitsorganisation, Arbeitszeitgestaltung) und
- persönliche Maßnahmen (zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen).
Das bedeutet zum Beispiel, dass zuallererst versucht werden muss, ein sehr unfallträchtiges Verfahren durch eines zu ersetzen, welches weniger Unfallrisiken birgt. Die Frage, wie man sich dann trotzdem noch durch das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung schützen kann, steht erst am Ende, wenn alle anderen möglichen Maßnahmen ausgeschöpft sind.Darüber hinaus ist zu überlegen, in wie weit hinweisende Sicherheitstechnik, wie zum Beispiel Warnkennzeichnung, Betriebsanweisungen eingesetzt werden kann bzw. notwendig wird.
Die Durchführung und Umsetzung der Präventionsmaßnahmen erfolgt sinnvollerweise über einen Prioritätenplan, denn höchstwahrscheinlich lassen sich nicht alle Probleme sofort beheben. legen Sie fest, wer was wann tut, wann eine Aufgabe abgeschlossen sein soll und welche Mittel zur Durchführung der Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.
Selbstverständlich müssen Sie dann alle betroffenen Personen darüber informieren und entsprechend unterweisen. Als Hilfsmittel für Ihre sicherheitstechnischen Unterweisungen können die Betriebsanweisungen dienen, die wir für Sie ebenfalls unten zusammen gestellt haben.
4. Wirksamkeit überprüfen
In regelmäßigen Abständen sollten Sie dann prüfen, ob die festgelegten Maßnahmen ausreichend waren und – wenn von Dritten erledigt – auch zu den vorgegebenen Terminen durchgeführt worden sind.Die Gefährdungsbeurteilung sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden, damit sie stets auf dem neusten Stand ist.
B - So erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung
Wir bieten Ihnen im Folgenden drei Möglichkeiten an, wie Sie die Gefahrenstellen auf Ihrem Betrieb erfassen können.
- Auswahl der für Ihren Betrieb in Frage kommenden Tätigkeiten aus der nachfolgenden Liste (Rahmengefährdungsbeurteilungen)
- Liste mit Spezialverfahren und Sonderkulturen
- Kurzbeurteilung / Leer-Formulare zum Ergänzen bzw. für diejenigen, die eine individuelle Gefährdungsbeurteilung erstellen wollen
1. Standardverfahren / Rahmengefährdungsbeurteilungen
Diese Variante wurde uns dankenswerterweise von der LBG Mittel- und Ostdeutschland zur Verfügung gestellt. Diesem Formular ist eine ausführliche Beschreibung in Form eines Leitfadens beigefügt, die den Prozess der Gefährdungsbeurteilung erläutert.
Leitfaden Gefährdungsbeurteilungen
Sie erhalten Blankoformulare und für verschiedene Bereiche bereits vorgefertigte Muster. Beide Varianten können sowohl am Bildschirm ausgefüllt als auch ausgedruckt und dann bearbeitet werden.
Überblick und Anlagen
Formular Gefährdungsbeurteilung zum Ausfüllen
Liste der Tätigkeiten und Arbeitsplätze (Rahmengefährdungsbeurteilungen)
Bedienen von Fahrzeugen und Landmaschinen
Werkstattarbeiten
Schweißarbeiten
Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
Saatgut reinigen / beizen
Arbeiten an Sortieranlagen
Freilandgemüse pflanzen / ernten
Obstanbau
Lagern von Körnerfrüchten
Bedienen von Biogasanlagen
Rinderhaltung
Melken
Klauenpflege
Schweinehaltung
Pferdehaltung
Geflügel- und Eierproduktion
Umgang mit Flüssigmist
Schafhaltung
Imkerei
Straußenhaltung
Dammwild-, Rotwildhaltung
Alpakahaltung
Schlachtung, Verarbeitung, Vermarktung
Holzeinschlag mit Motorsäge
Holzrücken
Arbeiten im Weinberg
Kellerwirtschaft
Brennereien
Binnenfischereien
Bauarbeiten
Arbeiten mit Motorsäge / Freischneider
Holzbearbeitung
Büroarbeiten
2. Spezialverfahren und Sonderkulturen
Mustergefährdungsbeurteilungen sind beispielsweise für die Bereiche Geflügelwirtschaft, Forst und Gartenbau bzw. für Lohnunternehmer für Feldhäcksler und Mähdrescher vorhanden:
Muster Gefährdungsbeurteilungen Geflügelwirtschaft
Muster Gefährdungsbeurteilung Forst
Muster Gefährdungsbeurteilung Gartenbau
Muster Gefährdungsbeurteilung Hopfen
Muster Gefährdungsbeurteilung Feldgemüse
Muster Gefährdungsbeurteilung Feldhäcksler
Muster Gefährdungsbeurteilung Mähdrescher
Die Kurzbeurteilung ist eine sehr einfache und schnelle Möglichkeit der Dokumentation von Gefahrenstellen. Die Kurzbeurteilung besteht aus einem Leerformular
Vordruck Gefährdungsbeurteilung
und fünf vorgefertigten Mustern:
Muster Hopfenpflückmaschine
Muster Hopfengarten
Muster Hopfendarre/-lager
Muster Gefährdungsbeurteilung Werkstatt
Muster Gefährdungsbeurteilung Pflanzenschutz /Gefahrstoffe
4. Maßnahmen ableiten und durchführen
Sind alle Gefährdungen ermittelt, sind - wie oben beschrieben - daraus Schutzmaßnahmen zur Ausschaltung oder Vermeidung der Gefährdungen abzuleiten. Die Maßnahmen können technologischer, technischer, organisatorischer persönlicher Natur sein.
Selbstverständlich müssen Sie alle betroffenen Personen darüber informieren und entsprechend unterweisen. Als Hilfsmittel für Ihre sicherheitstechnischen Unterweisungen können die Betriebsanweisungen dienen, die wir hier zusammengestellt haben.
5. Betriebsanweisungen / Unterweisungshilfen
Betriebsanweisungen gibt es für Geräte und Maschinen sowie für Bio- und Gefahrstoffe. Betriebsanweisungen enthalten die - auf Ihren Betrieb angepasste - Umsetzung der sicherheitsrelevanten Angaben aus den Betriebsanleitungen der von Ihnen eingesetzten Maschinen und Geräte bzw. aus den Sicherheitsdatenblättern der verwendeten Chemikalien.
5.1.1. Gefahrstoffe
5.1.2. Maschinen
Bagger
Gabelstapler
Großballeneinlagerung
Tischbohrmaschine
Feldhäcksler
Mähdrescher
5.1.3. Arbeitsplätze
Arbeiten im Freien bei Hitze
Ladungssicherung
Feldgemüsebau
Arbeitsmedizinische Untersuchungen
Reizende Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
Gesundheitsschädliche Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
5.1.4. Umgang mit Tieren
Landwirtschaftliche Nutztierhaltung (Rinder, Schweine, Geflügel)
5.2. Unterweisungshilfen (teilweise in Fremdsprachen)
Auf Basis von Betriebsanweisungen sollten Sie Ihre Mitarbeiter entsprechend unterweisen.
Beratungsschwerpunkte für die Vorbereitung der Bestell- und Pflegearbeiten
Beratungsschwerpunkte für die Vorbereitung der Getreideernte
Hinweise für den Unternehmer zur Gestaltung von Tages- und Gemeinschaftsunterkünften für Saisonarbeitskräfte
Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Gurkenproduktion - in polnischer Sprache
Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Gurkenproduktion - in rumänischer Sprache
Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Spargelproduktion - in polnischer Sprache
Sicherheit bei der Obsternte - polnisch -
Sicherheit bei der Obsternte - rumänisch -
Sicherheit bei der Hopfenernte - polnisch -
Sicherheit bei der Hopfenernte - rumänisch -
Beratungsschwerpunkte für die Vorbereitung der Hackfruchternte
Jagd auf Schalenwild während der Erntezeit
Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Spargelproduktion - in rumänischer Sprache
Sicherheit bei der Holzernte - polnisch -
Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Weinproduktion
Das neue Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte
Gefahrguttransporte - Hinweise für den land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer
Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff
Handlungsanleitung zur Auswahl von Gehörschutz
Unterweisungsnachweis
Arbeitsblätter für Unterweisungen (Teil 1)
Arbeitsblätter für Unterweisungen (Teil 2)
Zum Selbsterstellen einer Betriebsanweisung finden Sie hier die benötigten Leerformulare (Blau für Geräte und Maschinen / Rot für Gefahr- und Biostoffe) sowie eine Liste mit den dafür benötigten Gefahrzeichen und Symbolen:
Leerformular 1 „Geräte / Maschinen“
Leerformular 2 „Gefahr- und Biostoffe“
C - Dokumentation
Haben Sie Ihre Mitarbeiter unterwiesen, dann sollten Sie das nicht zuletzt auch wegen Ihrer Rechtssicherheit entsprechend dokumentieren:
Die LBG rät: Auch Arbeitnehmer sollten Arbeitsunfälle dokumentieren! Dies geschieht zum Beispiel mit Hilfe des Verbandbuches. Das kann wichtig werden, um eventuelle spätere Unfallfolgen zum Beispiel der Berufsgenossenschaft gegenüber geltend machen zu können. Das Verbandbuch ist - entgegen der landläufigen Praxis - KEIN Nachweis für Materialentnahme aus dem Verbandskasten!
D - Sie wünschen eine Beratung?
Wählen Sie die für Sie passende Form der Gefährdungsbeurteilung und dokumentieren Sie Ihr Ergebnis mit den hier aufgeführten Methoden. Wir wünschen Ihnen ein gutes Gelingen.
Sollten Sie Rückfragen haben, so stehen unsere Sicherheitsberater gerne für Sie zur Verfügung:
Bayreuth: 0921/603-345
München: 089/45480-500
Würzburg: 0931/8004-225