Mit der nächsten Umlage (fällig bis 15. Februar 2010) wird der LBG-Beitrag grundsätzlich nach einem neuen Beitragsmaßstab erhoben, dem Arbeitsbedarf. Um zu große Beitrags-belastungen für einige Versicherte zu vermeiden, wird das neue System schrittweise eingeführt.
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