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GHV DARMSTADT
Leistungen der GHV DARMSTADT
Tierhalterhaftpflicht
Hunde- bzw. Pferdehaftpflicht
Mitversichert sind
die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hunde- bzw. Pferdehalter, sofern er nicht gewerblich tätig ist
beim Halten von (Zucht-) Tieren für eigene (Zucht-) Zwecke und bei der Mitversicherung von Zuchttieren zum Belegen fremder Tiere Haftpflichtansprüche aus Deckschäden.
Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers 10 %, mindestens 100,00 EUR, höchstens jedoch 1.000,00 EUR.die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Hüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
Nicht versichert sind Schäden an Pensionstieren sowie die persönliche Haftpflicht fremder Tierbenutzer