Aktuelles Leistungen Mitgliedschaft und Beitrag Prävention GHV DARMSTADT
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Tierhalterhaftpflicht

Hunde- bzw. Pferdehaftpflicht

Mitversichert sind

  • die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hunde- bzw. Pferdehalter, sofern er nicht gewerblich tätig ist

  • beim Halten von (Zucht-) Tieren für eigene (Zucht-) Zwecke und bei der Mitversicherung von Zuchttieren zum Belegen fremder Tiere Haftpflichtansprüche aus Deckschäden.
    Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers 10 %, mindestens 100,00 EUR, höchstens jedoch 1.000,00 EUR.

  • die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Hüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.

Nicht versichert sind Schäden an Pensionstieren sowie die persönliche Haftpflicht fremder Tierbenutzer

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