Informationen für den Arbeitgeber
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse Baden-Württemberg (LKK) ist eine gesetzliche Zuweisungskasse und darf versicherungspflichtig Beschäftigte nur unter den vom Gesetzgeber geregelten Voraussetzungen versichern. Eigene Beitragssätze (allgemein, erhöht, ermäßigt) führt die LKK nicht.
Sofern für die bei Ihnen beschäftigten Mitglieder der LKK volle Beitragspflicht zur Krankenversicherung entsteht, können Sie näheres den nachstehenden Ausführungen entnehmen; oder wenden Sie sich direkt ans uns, für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Am Umlageverfahren nimmt die LKK nicht teil. Sofern es sich bei Ihnen um einen umlagepflichtigen Betrieb handelt, sind die Umlagebeiträge an eine wählbare Krankenkasse, die am Umlageverfahren teilnimmt, abzuführen.
Aktuelles vorweg!
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Erweitertes DEÜV Meldeverfahren um den Datenbaustein Unfallversicherung
Die Betriebsprüfungen für die Unfallversicherung wurden bisher von den Unfallversicherungsträgern selbst vorgenommen. Zukünftig erfolgt diese Prüfung zusammen mit den Prüfungen des Gesamtsozialversicherungsbeitrages durch die Prüfdienste der Rentenversicherung.
Basis für die Prüfungen sind die vom Arbeitgeber übermittelten Meldungen zur Sozialversicherung. Damit den Prüfern einheitliche Informationsgrundlagen zur Verfügung stehen, wird das DEÜV-Meldeverfahren ab 01.01.2009 um einen „Datenbaustein Unfallversicherung“ erweitert.
Diese Daten sind künftig bei allen Entgeltmeldungen (z.B. Jahres- oder Abmeldungen) mitzuliefern.
Da die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften die Beiträge nicht nach dem Arbeitsentgelt berechnen bzw. die landwirtschaftlichen Krankenkassen die Betriebsprüfungen für die bei ihr versicherten mitarbeitenden Familienangehörigen selbst vornehmen, ist bei landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften folgendes zu beachten:
- Grund der Abgabe neu ab 01.06.2011: A08
- die Gefahrtarifstelle mit dem fiktiven Schlüssel 88888888 entfällt zum 01.06.2011
- die Betriebsnummer der LBG Baden-Württemberg lautet 67545123,
- weitere Angaben (Gefahrtarifstelle, Betriebsnummer Gefahrtarifstelle, Mitgliedsnummer, beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitsstunden) müssen nicht gemeldet werden.
- Insolvenzgeldumlage
Die Insolvenzgeldumlage wurde bisher von den Unfallversicherungsträgern jährlich im Nachhinein erhoben. Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften haben kraft Satzung von einer gesonderten Erhebung der Umlage bei den landwirtschaftlichen Arbeitgebern abgesehen.
Ab 01.01.2009 wird der Einzug der Insolvenzgeldumlage von den Krankenkassen (Einzugstellen der Gesamtsozialversicherungsbeiträge) übernommen.
- Der durch Rechtsverordnung festgelegte Beitragssatz beträgt ab 01.01.2012 0,04 %.
- Berechnungsgrundlage ist das rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt.
- Die Umlage ist monatlich mit dem Beitragsnachweis unter der Beitragsgruppe 0050 zu melden.
- Die Umlage ist monatlich an die zuständige Krankenkasse zu zahlen.
- Der Arbeitgeber hat die Insolvenzgeldumlage alleine zu entrichten.
Hier erhalten Sie Informationen über bei unserer Kasse versicherte
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landwirtschaftliche Unternehmer in einem Beschäftigungsverhältnis
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Rentner und Familienversicherte in einem Beschäftigungsverhältnis
Weitere wichtige Informationen!
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Besonderheiten der landwirtschaftlichen Krankenversicherung beim Meldeverfahren nach der DEÜV
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