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Landwirtschaftliche Kleinunternehmer

Soweit eine Versicherung als sogenannter Kleinunternehmer deshalb in Frage kommt, weil sein Unternehmen zwar nicht die Mindestgröße erreicht, er jedoch seinen Lebensunterhalt trotzdem überwiegend aus dem Betrieb der Landwirtschaft bestreitet, werden die Beiträge in der Beitragsklasse 1 erhoben.

Daneben sind ggf. Beiträge aus Rente, Versorgungsbezügen und außerlandwirtschaftlichem Arbeitseinkommen zu zahlen.

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