Familienversicherte
In der Familienversicherung sind der Ehegatte und die Kinder von Mitgliedern versichert, wenn diese Familienangehörigen
- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
- nicht nach anderen Vorschriften versicherungspflichtig sind (außer Studenten und Praktikanten),
- nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind,
- nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind und
- kein Gesamteinkommen haben, das im Jahr 2012 regelmäßig im Monat 375,00 EUR überschreitet. Bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung darf ab 01.04.2003 das Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 400,00 EUR nicht überschreiten.
Kinder sind versichert
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
- bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind und
- bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges sozial-ökologisches Jahr leisten.
- Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer des Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus.
- ohne Altersgrenze, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Hier ist weiterhin Voraussetzung, dass die Behinderung schon zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind familienversichert war.
Als Kinder gelten hier auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält sowie Pflegekinder. Angenommene Kinder gelten als Kinder des Annehmenden und nicht mehr als Kinder der leiblichen Eltern.
Kinder sind nicht versichert, wenn der mit ihnen verwandte Ehegatte des Mitgliedes nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen im Jahr 2012 regelmäßig im Monat 4.237,50 EUR übersteigt und dieses gleichzeitig regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitgliedes ist.
D. h., sollte ein Ehegatte nicht oder privat krankenversichert sein und ein Kind ist über den anderen Ehegatten familienversichert, ist eine nähere Prüfung notwendig.
Die Familienversicherung wird beitragsfrei durchgeführt!