Aktuelles Leistungen Mitgliedschaft und Beitrag Prävention GHV DARMSTADT
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Mitgliedschaft

Grundlage für eine Versicherungspflicht zur landwirtschaftlichen Alterskasse ist das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte.

Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Alterskasse gerne zur Auskunft bereit. Selbstverständlich können Sie sich auch an die Verwaltungsstellen der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger Baden-Württemberg wenden. Eine Übersicht über die Verwaltungsstellen finden Sie hier.

Verweis auf Unterpunkt Landwirt
Verweis auf Unterpunkt Mindestgrößen
Verweis auf Unterpunkt Ehegatte eines Landwirts
Verweis auf Unterpunkt Erklärungsrecht von Landwirten und Ehegatten
Verweis auf Unterpunkt Mitarbeitende Familienangehörige
Verweis auf Unterpunkt Versicherungsfreiheit kraft Gesetz
Verweis auf Unterpunkt Befreiung von der Versicherungpflicht auf Antrag
Verweis auf Unterpunkt Freiwillige Weiterversicherung
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