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Mitgliedschaft und Beitrag
Alterskasse
Landwirt
Mindestgrößen
Ehegatte eines Landwirts
Erklärungsrecht von Landwirten und Ehegatten
Mitarbeitende Familienangehörige
Versicherungsfreiheit kraft Gesetz
Befreiung von der Versicherungpflicht auf Antrag
Freiwillige Weiterversicherung
Mitgliedschaft
Grundlage für eine Versicherungspflicht zur landwirtschaftlichen Alterskasse ist das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte.
Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Alterskasse gerne zur Auskunft bereit. Selbstverständlich können Sie sich auch an die Verwaltungsstellen der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger Baden-Württemberg wenden. Eine Übersicht über die Verwaltungsstellen finden Sie hier.
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Versicherungsfreiheit kraft Gesetz
Befreiung von der Versicherungpflicht auf Antrag
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