Zusatzversicherung
Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind die Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner durch die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich umfangreich abgesichert. Bei der Höhe der Geldleistungen bei längerer Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Tod (Verletztengeld, Unfallrenten, Hinterbliebenenrenten) hat der Gesetzgeber aber nur eine verhältnismäßig geringe Grundsicherung geschaffen, die den tatsächlichen Einkommensverlust häufig nicht abdeckt.
Eine solche Lücke in Ihrem Versicherungsschutz können Sie bei uns durch eine Zusatzversicherung kostengünstig schließen.
Hierfür erhebt die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft einen gesonderten Beitrag. Im Versicherungsfall besteht nach Abschluss der Zusatzversicherung ein Anspruch auf höhere Geldleistungen.
Weitere Informationen zur Zusatzversicherung bei der LBG finden Sie hier:
- Versicherungsschutz verbessern – LSV kompakt April 2010
- Artikel aus dem Magazin der Bauernzeitungen vom 14.05.2011
Ein Antragsformular und ein ausführliches Merkblatt finden Sie hier oder können bei der Berufsgenossenschaft angefordert werden.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne! Telefon: 0711/966-2639 oder 0721/8194-2639