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Werden auch die Kosten für privatärztliche Behandlung übernommen?

Der besuchte Arzt muss unbedingt darauf hingewiesen werden, dass ein Arbeitsunfall vorliegt. Der Arzt rechnet dann mit dem Unfallversicherungsträger ab. Praxisgebühren sowie Eigenanteile sind bei Arbeitsunfällen nicht zu entrichten. Wurde eine Privatbehandlung vereinbart, kommt eine Kostenerstattung hinsichtlich der Wahlleistungen durch den Unfallversicherungsträger nicht in Betracht.

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