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Wann ist ein Arbeitsunfall zu melden?

Erleidet ein landwirtschaftlicher Unternehmer bzw. dessen Ehegatte oder einer der Mitarbeiter einen Arbeitsunfall, muss der Unternehmer der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft den Unfall anzeigen. Dazu werden Vordrucke benutzt, in denen der Unfallhergang geschildert wird. Die Unfallanzeige muss spätestens binnen drei Tagen erfolgen, nachdem der Unternehmer von dem Arbeitsunfall erfahren hat. Eine Meldepflicht besteht aber nur, wenn der Verunglückte mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist.

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