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Sterbegeld und Überführungskosten

Das Sterbegeld und die Überführungskosten werden gewährt, wenn ein Versicherter in Folge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit verstorben ist. Die Leistungen werden an denjenigen gezahlt, der die Bestattungs- und Überführungskosten trägt.

Mit dem Sterbegeld werden die Bestattungskosten einschließlich der üblichen Transportkosten pauschal abgegolten. Die Höhe des Sterbegeldes beträgt im Jahr 2012 4.500,00 Euro in den alten Bundesländern und 3.840,00 Euro in den neuen Bundesländern. Sind die Bestattungkosten nicht von einem Familienmitglied getragen worden, werden sie bis zur Höhe der genannten Pauschbeträge, entsprechend der Aufwendungen, erstattet.

Kosten der Überführung werden zusätzlich erstattet, wenn der Versicherte außerhalb seines Wohnortes verstorben ist und er sich aus Gründen an diesem Ort aufgehalten hat, die im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit oder mit den Folgen des Versicherungsfalls standen.

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