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Leistungen
Arbeitsunfall / Berufskrankheit
Zusatzversicherung
Auf Antrag können mit einem höheren Jahresarbeitsverdienst versichert werden:
- Landw. Unternehmer,
- ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,
- die im landw. Unternehmen nicht nur vorübergehend mitarbeitenden Familienangehörigen ohne Arbeitsvertrag,
- regelmäßig wie landw. Unternehmer selbstständig Tätige.
Hierfür erhebt die LBG einen gesonderten Beitrag. Im Versicherungsfall besteht nach Abschluss der Zusatzversicherung Anspruch auf höhere Geldleistungen.