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Zusatzversicherung

Auf Antrag können mit einem höheren Jahresarbeitsverdienst versichert werden:

  • Landw. Unternehmer,
  • ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,
  • die im landw. Unternehmen nicht nur vorübergehend mitarbeitenden Familienangehörigen ohne Arbeitsvertrag,
  • regelmäßig wie landw. Unternehmer selbstständig Tätige.

Hierfür erhebt die LBG einen gesonderten Beitrag. Im Versicherungsfall besteht nach Abschluss der Zusatzversicherung Anspruch auf höhere Geldleistungen.

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