Homöopathieversorgung
Die LKK hat einen Vertrag über ärztliche Versorgung mit Homöopathie abgeschlossen. „Wir sind daran interessiert, unsere Versicherten möglichst optimal zu versorgen. Deshalb soll diese Methode auch allen Patienten zugute kommen“, fasst Hans Götz, Vorstandsvorsitzender der LKK, die Motivation für den Vertragsabschluss zusammen.
Ab dem Januar 2010 hat jeder Versicherte der LKK Baden-Württemberg die Möglichkeit, sich homöopathisch behandeln zu lassen. Dazu muss der Versicherte einen bei der LKK zur homöopathischen Behandlung zugelassenen Vertragsarzt aufsuchen und eine Teilnahmeerklärung unterzeichnen.
Die Kosten für nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel können von der LKK nicht übernommen werden und müssen von den Versicherten selbst bezahlt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne Stefan Becke unter 0711 966-2951 zur Verfügung.