Aktuelles Leistungen Mitgliedschaft und Beitrag Prävention GHV DARMSTADT
Was gibt`s neues
Sie sind hier:

Aktuelles

Notfallpraxen im Land gerettet

AOK, LKK und KV Baden-Württemberg stocken Finanzierung auf

Rund 560.000 medizinische Notfälle werden in Baden-Württemberg jährlich in Notfallpraxen behandelt – das sind über 40 Prozent aller Notfälle im Land. Damit die Notfallpraxen auch in Zukunft flächendeckend erhalten bleiben, stocken die AOK Baden-Württemberg und die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) die Finanzierung weiter auf. Ein entsprechender Vertrag wurde nun mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg abgeschlossen. Er tritt rückwirkend zum 1. Juli in Kraft.

Die finanzielle Unterstützung ist laut Reinhold Knittel, Geschäftsführer der LKK Baden-Württemberg, mit erweiterten Anforderungen an die Qualität der Praxen verbunden: „Es ist beispielsweise vorgeschrieben, dass jede Praxis über ein Röntgen- und EKG-Gerät verfügen muss. Außerdem gibt es klare Vorgaben zu den Öffnungszeiten der Notfallpraxen. Für Versicherte ist damit gewährleistet, dass ihnen ein umfängliches und qualitativ hochwertiges Netz von ärztlichen Anlaufstellen auch zu Nacht- und Wochenendzeiten bei akuten gesundheitlichen Problemen zur Verfügung steht.“

Notfallpraxen sind Teil des organisierten ärztlichen Notdienstes, welcher der Sicherstellung einer flächendeckenden ambulanten ärztlichen Versorgung in dringenden Fällen außerhalb der regulären Sprechzeiten dient. Er ist jedoch nicht mit dem Notarzt zu verwechseln. Jeder niedergelassene Arzt muss unabhängig von seiner Fachrichtung am Notfalldienst teilnehmen, ebenso jeder Partner einer Berufsausübungsgemeinschaft sowie die in Arztpraxen oder Medizinischen Versorgungszentren angestellten Ärzte. Er ist für dringliche, aber nicht akut lebensbedrohliche Erkrankungen gedacht. Die Behandlung im Notfalldienst, die der gesamten Bevölkerung zugänglich ist, ist darauf ausgerichtet, den Patienten bis zur nächstmöglichen ambulanten oder stationären Weiterbehandlung zweckmäßig und ausreichend zu versorgen. Die 43 Notfallpraxen in Baden-Württemberg sind überwiegend in Krankenhäuser eingegliedert.

Pressemitteilung

Telemedizinische Betreuung für Versicherte mit akuten und chronischen Herzerkrankungen

Die Landwirtschaftliche Krankenkasse Baden-Württemberg bietet ihren Versicherten die an schweren kardiologischen Erkrankungen leiden eine telemedizinische Betreuung durch die SHL Telemedizin GmbH an. Die Teilnahme ist für die Versicherten freiwillig und kostenlos. Erste Erfahrungen zeigen, dass die teilnehmenden Versicherten mit dem Programm sehr zufrieden sind und durch die telemedizinische Betreuung an Lebensqualität hinzugewinnen.

Ihre Ansprechpartnerin:

Sonja Binder

Tel.: 0711/966-2901

Verweis auf Unterpunkt Patientensouveränität: Wie gut ist die Information, die sie lesen?
Verweis auf Unterpunkt Ehrenzeichen LSV verliehen
Verweis auf Unterpunkt Entschließung der Vertreterversammlung
Verweis auf Unterpunkt L.U.I. 2011 verliehen
Verweis auf Unterpunkt Vertragsabsichten/Vertragspartner (LKK)
Verweis auf Unterpunkt Start der Grippe-Impfsaison
Verweis auf Unterpunkt Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg ab sofort im Internet
Verweis auf Unterpunkt Arzneimittel – Vorsicht Kostenfalle
Verweis auf Unterpunkt Spezielles Rehabilitationskonzept bald auch für Forstwirte
[Druckversion] [Startseite] [Übersicht]
© 2012 Landwirtschaftliche Sozialversicherung Baden-Württemberg
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zur Website? Schreiben Sie an post@bw.lsv.de