Aktuelles Leistungen Mitgliedschaft und Beitrag Prävention GHV DARMSTADT
Sie sind hier: Über uns

Selbstverwaltung

Die Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger werden von den Vertretern der Landwirte selbst verwaltet (Selbstverwaltungsorgane).

Die Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung haben als Organe der Selbstverwaltung jeweils eine Vertreterversammlung und einen Vorstand. Diese setzen sich bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft drittelparitätisch aus Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte zusammen. Bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse, Krankenkasse und Pflegekasse wirken die Vertreter der Arbeitnehmer nicht mit. Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus, ihre Amtsdauer beträgt sechs Jahre.

Vertreterversammlung:
Die Vertreterversammlung als ehrenamtliches Legislativorgan wählt den Vorstand, stellt den Haushaltsplan auf, ist zuständig für die Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung und führt die autonome Rechtsetzung durch.

Vorstand:
Der Vorstand als Exekutivorgan verwaltet den Versicherungsträger. Zu seinen Aufgaben gehören die Aufstellung des Haushaltsplans, Vorbereitung der autonomen Rechtsetzung und Entscheidung über Personalangelegenheiten des Versicherungsträgers.


Geschäftsführer

Der Geschäftsführer führt hauptamtlich die laufenden Verwaltungsgeschäfte der Gesamtverwaltung, vertritt die Versicherungsträger gerichtlich und außergerichtlich und gehört den Vorständen mit beratender Stimme an. Er ist Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiter der LSV-Träger Baden-Württemberg.

[Druckversion] [Startseite] [Übersicht]
© 2012 Landwirtschaftliche Sozialversicherung Baden-Württemberg
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zur Website? Schreiben Sie an post@bw.lsv.de