Selbstverwaltung
Die Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger werden von den Vertretern der Landwirte selbst verwaltet (Selbstverwaltungsorgane).
Die Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung haben als Organe der Selbstverwaltung jeweils eine Vertreterversammlung und einen Vorstand. Diese setzen sich bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft drittelparitätisch aus Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte zusammen. Bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse, Krankenkasse und Pflegekasse wirken die Vertreter der Arbeitnehmer nicht mit. Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus, ihre Amtsdauer beträgt sechs Jahre.
Vertreterversammlung:
Die Vertreterversammlung als ehrenamtliches
Legislativorgan wählt den Vorstand, stellt den Haushaltsplan auf, ist
zuständig für die Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung und führt die
autonome Rechtsetzung durch.
Vorstand:
Der Vorstand als Exekutivorgan verwaltet
den Versicherungsträger. Zu seinen Aufgaben gehören die Aufstellung
des Haushaltsplans, Vorbereitung der autonomen Rechtsetzung und Entscheidung
über Personalangelegenheiten des Versicherungsträgers.
Geschäftsführer
Der Geschäftsführer führt hauptamtlich die laufenden Verwaltungsgeschäfte der Gesamtverwaltung, vertritt die Versicherungsträger gerichtlich und außergerichtlich und gehört den Vorständen mit beratender Stimme an. Er ist Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiter der LSV-Träger Baden-Württemberg.